SPENDEN
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten den Sport und AIKIDO zu unterstützen.
Spenden sind laut § 12 Abs.1 Z.5 KStG „Aufwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken und andere freiwillige Zuwendungen.“ Ökonomisch betrachtet sind Spenden freiwillige Leistungen, für die zwar keine Gegenleistung gefordert wird, aber für einen bestimmten Zweck erbracht werden. Das heisst, dass nur Spenden an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige NPOs Spenden sind. Echte Mitgliedsbeiträge mit Rechten und Pflichten sind es dagegen nicht. Bei Fördermitgliedschaften überwiegt in der Regel der Spendencharakter. Daher werden sie entweder geteilt oder ganz dem Spendenbereich zugeordnet.
Bank: BAWAG PSK
Kontoinhaber: ASKÖ AIKIDO PRO
IBAN: AT34 6000 0803 1024 0358
BIC: BAWAATWW
Verwendungszweck: SPENDE
Steuerliche Absetzbarkeit
Wichtige Information! Seit 01.01.2017 gilt die automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben.
Hilfreiche weiterführende Informationen finden Sie hier: spenden.at
Auf der Webseite können sich Privatpersonen, Unternehmen und NPOs übers Spenden und die neue Spendenabsetzbarkeit informieren.
#bleibimverein - ASKÖ AIKIDO Pro
Damit wir nach der Corona-Krise unserer Leidenschaft im Verein wieder gemeinsam nachgehen können, sind wir auf Deine #Solidarität angewiesen. Wir bitten Dich deshalb NICHT, den Mitgliederbeitrag weiter zu bezahlen, denn viele unserer Kosten fallen auch an, wenn der Sportbetrieb eingeschränkt ist. Wir bitten Dich nur um Deine Mitgliedschaft, Dein Engagement zur Verbreitung in deinem Umkreis, in Deinen sozialen Medien … wir brauchen jetzt ganz besonders viel Öffentlichkeitsarbeit.
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